1. Einsatz: Für die gemieteten Gegenstände ist -auch aus Sicherheitsgründen- nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.
2. Ausgabe: Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem und sauberem Zustand. Der Mieter muß sich bei Übernahme des Mietgegenstandes von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist auf Wunsch bei der Prüfung behilflich.
3. Dauer: Der Tagesmietsatz gilt für bis zu 3 Tagen nach Abholung des Gerätes, der Tischwäsche oder der Stuhlwäsche. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart oder gemäß Rückgabedatum in der Rechnungsstellung zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit um jeweils voll zu berechnende Tagesmieten.
4. Rücknahme: Die Tischwäsche kann im ungewaschenen Zustand zurück gegeben werden. Die Reinigung wird vom Vermieter übernommen. Die Funfood Maschinen sind grundsätzlich gereinigt zurückzugeben. Gegen eine vereinbarte Reinigungspauschale kann aber auch der Vermieter die Reinigung übernehmen.
5 Beschädigung oder Verlust
5.1. Beschädigung Fun Food Geräte Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß. Der Vermieter bemüht sich, die Geräte immer in gutem Zustand zu halten. Bei eventuellen Ausfällen stellt er Ersatz nach den gegebenen Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann dafür aber nicht haftbar gemacht werden.
5.2. Beschädigung oder Verlust von Mietwäsche Werden Hussen oder andere Gegenstände beschädigt (z.B. Brandloch, farbiger Kerzenwachs, Stockflecken) wird dem Mieter Schadensersatz in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für den Verlust der Ware. Beschädigte oder verloren gegangene Ware ist der Mietfaktor Firma unverzüglich zu melden. Der Mieter trägt allein die Haftung für die Mietware. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum Mietpreis zu leisten und erfolgt durch Rechnungsstellung. Das Eigentum der beschädigten Ware geht nach Begleichung der Schadensersatz-Rechnung zum Kunden über. Bei Beschädigungen oder bei fehlender Ware werden pro Stuhlhusse (Bankett oder universell mit Schleife) 15,– €, pro Stretchhusse 6,- Euro, pro Chiffonstoff 10,- Euro, pro Tischdecke eckig 25,– €, pro Tischdecke rund 45,-€, pro Stuhlschleife Taft 5,– €, pro Biertischhusse 20,– €, pro Bierbankhusse 15,– €, pro Stehtischhusse 20,– €, pro Skirting 60,- €, pro Stoffserviette 3,00 €, pro Serviettenring 5,00€, pro Mini-Glasvase 5,00 Euro, pro Platzteller 5,00€, pro Kunststoff Untersetzer 5,00€, pro Besteckteil silber 1,00€, pro Besteckteil gold o. rosé 3,00€, pro 3er Kerzenhalter Set verschiedene Farben 25,00€, pro Tischläufer Cheesecloth 10,00 € netto berechnet. Die Versandpauschale für die Neubeschaffung wird ebenfalls in Rechnung gestellt. Das Reinigen von Kerzenwachs oder der Versuch Stockflecken zu entfernen ist mit hohem Aufwand verbunden. Die Sonderreinigung dafür wird separat in Rechnung gestellt. Dem Mieter bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
6. Diebstahl: Die Haftung für den Verlust der Mietsache trägt der Mieter. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.
7. Transport: Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er übernimmt auch das Transportrisiko. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verechnung einer angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt und wieder abgeholt werden. Lieferung und Abholung erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens des Vermieters ausgeschlossen. Das Gerät muss bei Abholung durch den Vermieter gut erreichbar, abholbar sowie transportbereit sein. Andernfalls werden die Aufwendungen des Vermieters dem Mieter zusätzlich zu der Transportpauschale in Rechnung gestellt.
8. Kaution: Bei Abholung des Mietgegenstandes kann vom Vermieter eine Kaution festgelegt werden. Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung des Mietzinses sowie etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
9. Kündigung: Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überläßt oder einen rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.
10. Stornierung Offene Mietprojekte können nur schriftlich durch den Kunden/Auftraggeber und unter Berücksichtigung von vertraglich vereinbarten Stornogebühren storniert werden. Bei Stornierung wird eine einmalige Aufwandsentschädigung (für Erstellung Angebot, Mietvertrag, Rechnungslegung, Erstellung Stornorechnung) von 50,- Euro dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Miettermin/Beginn ist der Auftraggeber zur einmaligen Zahlung einer Stornogebühr von 50% der vereinbarten Vertragssumme an MietFaktor verpflichtet. Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Miettermin/Beginn fallen 100 % der vereinbarten Vertragssumme an.
11. Probehusse Probehussen werden auf Wunsch versendet. Auf eine Kaution wird seitens des Vermieters verzichtet; anfallende Versandkosten sind vom Mieter zu tragen. Die Probehusse darf höchstens zwei Wochen beim Kunden verweilen. Wird die Probehusse nicht an den Vermieter zurück geschickt, wird dem Mieter eine Verlustrechnung in Höhe von 15,- Euro zzgl. gesetz. MwSt. pro Probehusse in Rechnung gestellt.
12. Sonstige Bestimmungen Mündliche oder telefonische Nebenabreden sind unwirksam. Nebenabsprachen sollen schriftlich oder in Textform, z.B. E-Mail oder Brief dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen -oder -Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die Vertragsparteien. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz nicht in Deutschland, so wird als Gerichtsstand und als Erfüllungsort Leipzig vereinbart.